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BGH, 14.07.2020 - 4 StR 39/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Einziehung des Grundstücks als Tatmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 17.09.2019 - 336 Js 1454/19
- BGH, 14.07.2020 - 4 StR 39/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15
Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 14.07.2020 - 4 StR 39/20
Soweit das Grundstück des Angeklagten als Tatmittel gemäß § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB eingezogen wurde, kann der Senat den Urteilsgründen noch hinreichend deutlich entnehmen, dass sich die Strafkammer dabei des ihr zustehenden Ermessens (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2020 ? 4 StR 672/19, juris Rn. 2; vom 31. März 2016 ? 2 StR 243/15, juris Rn. 10) bewusst war und davon Gebrauch gemacht hat. - BGH, 25.02.2020 - 4 StR 672/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Auszug aus BGH, 14.07.2020 - 4 StR 39/20
Soweit das Grundstück des Angeklagten als Tatmittel gemäß § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB eingezogen wurde, kann der Senat den Urteilsgründen noch hinreichend deutlich entnehmen, dass sich die Strafkammer dabei des ihr zustehenden Ermessens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2020 ? 4 StR 672/19, juris Rn. 2;… vom 31. März 2016 ? 2 StR 243/15, juris Rn. 10) bewusst war und davon Gebrauch gemacht hat.